Altenstädter Gemeindevertretung lehnt Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetz ab
FDP-Fraktion enttäuscht über Ablehnung
Die FDP Altenstadt hat sich bereits vor Jahren zum Ziel gesetzt, für deutlich mehr Transparenz in der Gemeinde zu sorgen. Grund hierfür ist, dass damit Entscheidungen für Bürger:innen nachvollziehbarer werden und vor allem das Vertrauen in gemeindliches und kommunalpolitisches Handeln steigt.
Dies wiederum nimmt Extremisten den Wind aus den Segeln bzw. lässt für sie weniger Spielraum für Spekulationen und daraus abgeleiteter Hetze gegen die Gemeinde oder politische Entscheidungen.
Aus diesem Grund hat die FDP-Fraktion bereits im Juli 2022 einen Antrag zur Umsetzung des das Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) gestellt. Dieses Gesetz wurde vom Hessischen Landtag mit Wirkung zum 25. Mai 2018 nach dem Leitsatz „Eine transparente Verwaltung ist die Grundlage für die demokratische Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger“ in Kraft gesetzt.
Das Verwaltungshandeln soll damit zukünftig offener und transparenter gestaltet werden. Hierfür werden Regelungen für ein Recht auf Informationszugang gegenüber den öffentlichen Stellen in Hessen geschaffen. Bürger:innen erhalten damit die Möglichkeit, unmittelbar Einblick in Vorgänge der öffentlichen Verwaltung zu nehmen. Entscheidungen der Verwaltung werden nachvollziehbar, deren Akzeptanz wird erhöht. Es fördert die demokratische Meinungs- und Willensbildung. Der effektive Schutz personenbezogener Daten bleibt dabei gewährleistet, entgegenstehende berechtigte öffentliche und private Interessen werden angemessen berücksichtigt.
Die Altenstädter FDP-Fraktion hatte mit dem o.g. Antrag, den Bürger:innen das Recht auf Informationszugang gegenüber der Verwaltung der Gemeinde Altenstadt geben wollen.
Die Mehrheit der Gemeindevertreter:innen lehnten das Ansinnen der Liberalen in der letzten Sitzung ab mit den Argumenten, dass a) die Kosten zu hoch seien und das b) die Umsetzung nur für größere Städte sinnvoll sei.
Die Kosten wurden jedoch erst gar nicht ermittelt und hätten ggf. durch eine kleine Gebühr abgemildert werden können.
Das Recht auf Informationszugang für die Bevölkerung ist auch nicht von der Größe einer Kommune abhängig. So hat zum Beispiel die Gemeinde Eichenzell (Landkreis Fulda) –kleiner wie Altenstadt- ihren Bürgern den Informationszugang ermöglicht.
„Hier wurde eine große Chance vertan, die Akzeptanz von politischen Entscheidungen zu verbessern und Hetzern den Wind aus den Segeln zu nehmen. Das ist sehr schade.“, so FDP-Gemeindevertreter Claus Pfeffer.