Anfrage der FDP-Fraktion „Versicherungsschutz von Flüchtlingen“

Anfrage der FDP-Fraktion für die nächste GVE-Sitzung am 29. Januar 2016

Guten Tag Herr Seitz,

bitte lassen Sie die folgende Anfrage vom GVO schriftlich beantworten und setzen Sie diese auf die Tagesordnung der nächsten GVE-Sitzung, danke.

In der Dezemberausgabe des GVV-Kommunal-Newsletters wird die Haftung für Flüchtlinge und Asylbe-werber thematisiert. Danach besteht zwar umfassender Deckungsschutz durch die Allgemeine Haftpflicht-versicherung von GVV-Kommunal für Schäden, die die genannten Personen an den von der Gemeinde angemieteten Wohnräumen verursachen. Für andere durch Flüchtlinge/Asylsuchende verursachte Schäden jedoch haftet eine Kommune nicht, sondern die Verursacher selbst mit ihrem pfändbaren Vermögen.

Die FDP-Fraktion hat dazu folgende Fragen:

  1. Hat sich der GVO bereits mit Haftungsfragen im Zusammenhang mit den Flüchtlingen/Asylbewer-bern befasst? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
  2. Ist dem GVO bekannt, dass es über die Haftpflichtversicherung GVV-kommunal hinaus Möglich-keiten gibt, die Haftungsrisiken der in Altenstadt untergebrachten Flüchtlinge/Asylbewerber über eine von der Gemeinde für die genannten Personengruppe abzuschließende Privathaftpflichtversicher-ung abzudecken?
  3. Hat der GVO bereits in Erwägung gezogen oder denkt er darüber nach, das beschriebene Risiko über den GVV zu versichern? Wenn ja, wie und wann?
  4. Ist dem GVO bekannt, ob die in der Unterkunft des Kreises am Bahnhof untergebrachten Flüchtlinge/Asylbewerber bereits Privathaftpflichtversicherungsschutz über den Kreis haben? Wenn nein, wann wird der GVO deswegen aktiv und fragt beim Kreis nach?

Begründung: Eine Privathaftpflichtversicherung für Flüchtlinge und Asylbewerber ist sicher auch für unsere Gemeinde sinnvoll, um sich Arbeit und Unannehmlichkeiten durch mögliche Ersatzansprüche an diesen Personenkreis, von dem nichts zu holen ist von vornherein zu ersparen. Auch für die vom Kreis untergebrachten Flüchtlinge/Asylbewerber wäre ein Versicherungsschutz sinnvoll, da sie in unserer Gemeinde wohnen und hauptsächlich dort auch mögliche Haftpflicht-ansprüche entstehen können.

Freundliche Grüße
gez. Christoph Platen