Nach FDP-Anfrage zu Sportstätten: „Wecklers Antwort ist unzureichend“
Pressemitteilung der FDP-Kreistagsfraktion
Mit einer Anfrage hat sich die heimische FDP-Kreistagsfraktion an Landrat Jan Weckler gewandt, um detaillierte Informationen zu den verschiedenen Sportstätten des Wetteraukreises zu erhalten. Hintergrund sind Beschwerden lokaler FDP-Politiker aus den östlichen Städten und Gemeinden, die ihre Kommunen in der Ausstattung benachteiligt sehen. Wecklers nun veröffentlichte Beantwortung der Anfrage stellt die Freien Demokraten nicht zufrieden.
„Während im westlichen Wetteraukreis zahlreiche Kommunen beispielsweise über eigene Kunstrasenplätze verfügen, ist uns im Osten kein einziger bekannt“, erklärt FDP-Kreistagsabgeordneter Dr. h. c. Jörg-Uwe Hahn. Um sich ein faktisch gesichertes Bild der Lage zu verschaffen, habe seine Fraktion die Anfrage mit dem Titel „Schulsport“ gestellt. „Dass in größeren Städten ein umfangreicheres Sportangebot für den Alltag bereitzustellen ist als in schwächer besiedelten Regionen, halten wir natürlich für nachvollziehbar. Im Schulunterricht darf hingegen nicht nach Wohnort diskriminiert werden – die lehrplanmäßig vorgesehene Sportvielfalt muss für alle Kinder gleichermaßen gewährleistet sein“, so der ehemalige Justizminister weiter.
Die FDP-Anfrage umfasste vier Punkte: Neben einer Gesamtübersicht aller zum Schulsport genutzten Einrichtungen forderten die Freien Demoraten auch eine einzelfallbasierte Kostenaufschlüsslung, Auskunft über die Einbindung privater Sportstätten und eine Stellungnahme zur Asymmetrie innerhalb des Wetteraukreises. Laut Weckler verfügt der Kreis über 74 eigene Sporthallen, weitere 25 gehörten externen Trägern – konkret Städte und Gemeinden, lokale Vereine sowie die Kirche. Über die Außensportflächen, zu denen auch manche Kunstrasenplätze zählen, trifft der Landrat hingegen keine genaue Aussage: Der Wetteraukreis besitze nur „wenige größere Außensportflächen“, weil diese in der Regel den Kommunen gehörten. Für die FDP ebenfalls zu ungenau sind die Auskünfte zur Kostenstruktur der Sportstätten. In der Antwort angegeben sind eine Gesamtziffer von „ca. 230.000€“ und die Spanne von 400€ bis 28.000€ jährlicher Zahlungen pro Einrichtung, die explizit geforderte Einzelpostenübersicht ist jedoch nicht enthalten. „Angesichts der großen Zahlungsdifferenzen wäre gerade eine solche individuelle Kostenaufstellung interessant gewesen“, moniert Kreistagsmitglied Hahn. Weil sich Weckler auch um die Frage nach den Privateinrichtungen gedrückt habe, bezeichnete der Freie Demokrat die Antwort des Landrats als wenig gehaltvoll: „Die Auskünfte reichen für ein genaues Bild über die Förderung von Sportstätten durch den Kreis nicht aus. Weil im Antwortschreiben die Rede von einer historisch gewachsenen Heterogenität ist, muss Weckler die ungleiche Ausstattung der westlichen und östlichen Regionen aber sehr bewusst sein.“ Für eine konstruktive Verbesserungsarbeit in allen politischen Gremien gehörten zunächst die nackten Zahlen auf den Tisch.