Pressestatement zum Altenstädter Haushalt 2022

08.02.2022

FDP-Fraktion stimmt dem Altenstädter Haushalt 2022 mit großen Bauchschmerzen zu

CDU, SPD, Grüne und FWG lehnen Grundsteuerentlastung für die Bürger ab

Dem in der letzten Gemeindevertretung behandelten Haushalt für das Jahr 2022 hat die FDP-Fraktion zwar zugestimmt, jedoch mit sehr großen Bedenken.

Grund hierfür ist u.a. der beschlossene Antrag der CDU-Fraktion zum Ankauf einer Gewerbefläche in der Waldsiedlung für den Preis von 4.000.000.-€, obwohl diese laut Aussage von Bürgermeister Syguda nur einen Marktwert von 2.000.000.-€ hat.

Ein weiterer kritischer Punkt ist eine Fläche im Baugebiet Oberau Süd Teil III, die mit Mehrfamilienhäusern in Eigenregie bebaut werden soll. Dafür möchte man bis 2023 insgesamt 6.000.000.-€ investieren, ohne dabei schon ein Konzept beschlossen oder die Folgekosten bedacht zu haben. Die FDP-Fraktion fragt sich, warum wir hier nicht den gleichen Weg wie beim Projekt Frankfurter Straße gehen und die Fläche an einen Investor verkaufen, der mit einem städtebaulichen Vertrag bezahlbaren Wohnraum errichtet? Hier könnte die Gemeinde, statt Geld auszugeben, durch den Verkauf der Fläche Einnahmen erzielen und trotzdem mehr Wohnraum für die Gemeinde Altenstadt schaffen.

Des Weiteren sind die Liberalen der Meinung, dass die Bürger aufgrund der guten Finanzentwicklung der Gemeinde entlastet werden sollten. Daher stellte die Fraktion den Antrag, die Grundsteuer wieder auf den Hebesatz von 2019 zurückzuführen. Spielraum dafür gäbe es reichlich, denn die Rücklagen von anfänglichen 5.800.000.-€ im Jahre 2014 sind inzwischen auf stolze 29.000.000.-€ angewachsen. Die merkliche Steuerentlastung für Grundeigentümer und Mieter wurde von CDU, SPD, Grüne und FWG  jedoch mit der Begründung abgelehnt, dass bereits die Straßenbeiträge entfallen wären und dies Entlastung genug wäre.

Abschließend erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Martin Kirchner: “Die wichtigsten Punkte für uns sind,  sparsames Wirtschaften, Erhalt und Ausbau der Infrastruktur analog zum Wachstum der Gemeinde, aber inkl. Berücksichtigung der Folgekosten sowie die Abgaben- und Steuerlast für die Bürger*innen der Gemeinde möglichst gering zu halten.“